Neuseeland

Teilnahmebedingungen 2024

1. Filmwettbewerb

1.1. Veranstalter
Veranstalter und Träger ist der Förderverein GREEN SCREEN-Festival e.V.

1.2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt für den Wettbewerb sind Filme aus aller Welt mit den Schwerpunkten Natur, Tiere und Umwelt, deren Fertigstellung bei Einreichung nicht länger als drei Jahre zurückliegt. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf Dokumentationen, jedoch sind thematisch passende Filme anderer Genres ebenfalls willkommen. Ein Film, der einmal eingereicht, aber nicht ausgewählt wurde, kann nur ein weiteres Mal eingereicht werden. Ist die Originalfassung weder englisch- noch deutschsprachig, muss der Film gut lesbar deutsch- oder englischsprachig untertitelt sein.

1.3. Kategorien
Der GREEN SCREEN Wettbewerb umfasst Filmpreise in unterschiedlichen Kategorien.

1.3.1. Hauptkategorien (Laufzeit > 20 min), für die sich nicht angemeldet werden kann.

• GREEN SCREEN Naturfilmpreis (Preis aus allen nominierten Produktionen)
• Heinz Sielmann Filmpreis (Preis aus allen nominierten Produktionen)

1.3.2. Gewerkekategorien (Laufzeit > 20 min), für die eine Anmeldung erforderlich ist.

• Beste Kamera
• Beste Musik
• Beste Postproduktion
• Beste Story

1.3.3. Sonstige Kategorien (Laufzeit > 20 min), für die eine Anmeldung erforderlich ist.

• Bester Innovativer Film
• Bester Meeresfilm
• Bester Wissenschaftsfilm
• Bester Newcomer
• Nordischer Naturfilmpreis
• Preis der Jugendjury

1.3.4. Publikumspreiskategorien (Laufzeit 40 bis 60 Minuten), für die sich nicht angemeldet werden kann.

• sh:z Publikumspreis

1.3.5. Publikumspreiskategorien (Laufzeit bis 20 Minuten), für die eine Anmeldung erforderlich ist.

• Publikumspreis Bester Kurzfilm/Publikumspreis Bester Kurzfilm für Kids

1.4. Preisgelder
Es werden pro Kategorie Preisgelder in unterschiedlicher Höhe vergeben, die jährlich variieren können.

1.5. Preisträger
Preisträger der Kategorien 1.3.2. sind die jeweils Ausführenden. In allen weiteren Kategorien sind es die Regisseure, es sei denn, es besteht eine andere Vereinbarung zwischen Einreicher und Regisseur. Der Einreicher ist verantwortlich für die Verteilung der Preisgelder.

1.6. Jurys
Der Veranstalter beruft jährlich verschiedene und unabhängige Fachjurys und eine Jugendjury.

Nominierungsjury
Die Nominierungsjury nominiert aus allen eingereichten Filmen drei Filme pro Kategorie (1.3.2, 1.3.3. und 1.3.4.). Ausgenommen Preis der Jugendjury. In Ausnahmefällen kann von der Anzahl abgewichen werden. Die Nominierungsjury hat die Möglichkeit, in Ausnahmefällen und in Absprache mit den Einreichenden, die gewählte Einreichkategorie zu ändern und/oder zu tauschen.
Preisjury
Die Preisjury bestimmt die Sieger in den jeweiligen Kategorien (1.3.1., 1.3.2. und 1.3.3.).
Jugendjury
Die Jugendjury nominiert unter allen Produktionen, die für den Preis der Jugendjury (1.3.3.) eingereicht wurden, drei Filme und bestimmt den Sieger in dieser Kategorie.
Kurzfilmjury
Die Kurzfilmjury selektiert aus allen eingereichten Kurzfilmen ein oder mehrere Kurzfilmprogramme (1.3.5.). Diese Filme sind für die entsprechenden Kurzfilm-Publikumspreise nominiert.

Die Entscheidungen der Jurys sind endgültig und nicht anfechtbar. Ebenso die Ergebnisse der geheimen Wahl durch die Zuschauer, die die Sieger der Publikumspreise (1.3.4., 1.3.5.) ermitteln. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

1.7. Festivalprogramm
Alle nominierten Filme werden während des Festivals gezeigt. Darüber hinaus werden weitere sehenswerte Filme vom Veranstalter für das Festivalprogramm ausgewählt.

 

2. Filmeinreichung

2.1. Einreichfrist
Die Filmeinreichung für das Festival 2024 ist möglich vom 15.12.2023 - 15.03.2024 und erfolgt online für alle gewählten Kategorien. Pro Film (auch bei Serien) muss jeweils eine Anmeldung ausgefüllt werden. Die Online-Einreichung sowie eine Kopie des eingereichten Filmes (siehe 2.3.) müssen bis zum Einreichschluss beim GREEN SCREEN e.V., Frau-Clara-Str. 18, 24340 Eckernförde eingegangen sein. Die Online-Einreichung ist auch ohne Unterschrift gültig.  

2.2. Einreichgebühren
Pro eingereichten Film wird eine Gebühr von 75,00 € erhoben. Darin ist eine, vom Einreicher anzugebende, Kategorie enthalten (siehe 1.3.2., 1.3.3.). Außerdem wird der Film für die Kategorien in Betracht gezogen, für die er nicht angemeldet werden kann (siehe 1.3.1., 1.3.4.). Die Gebühr in der Kategorie Bester Newcomer beträgt 30,00 €. Jede weitere Kategorie kostet 5,00 €. Die Einreichgebühr dient zur Deckung administrativer Kosten und wird daher nicht zurückerstattet, selbst wenn der eingereichte Film nicht ausgewählt wird oder nicht den Teilnahmebedingungen entspricht.

Die Gebühr muss spätestens 14 Tage nach Ende der Einreichfrist auf dem Konto GREEN SCREEN e.V., IBAN: DE14 2109 2023 0011 3735 23, BIC: GENODEF1EFO, Eckernförder Bank eG, oder auf dem PayPal-Konto info@greenscreen-festival.de eingegangen sein. (Alle Preise inkl. gesetzl. Mwst.)

Die Einreichung von Kurzfilmen (siehe 1.3.5.) ist kostenlos.

Earlybird: 25% Ermäßigung auf die gesamte Einreichgebühr bei Einreichungen bis 31. Januar 2024.

2.3. Vorführmedien
Mediendateien vorzugsweise als Download-Link (im Onlineformular angeben, oder per mail an film@greenscreen-festival.de) oder auf Festplatte/Stick im Format MP4 (H.264, AAC, Stereo, CBR@25fps) oder auf BluRay. Bitte Filme ohne Senderkennung und Kopierschutz einsenden.

Technische Spezifikationen:

Auflösung / Seitenverhältnis Codec Video / Bitrate Codec Audio / Bitrate
1920 x 1080 px / 16:9 HD H.264 high profile
 min 20.000 Kbit/s
AAC /  min 320 Kbit/s
sampling rate 48 kHz

Das Einsenden von Vorführmedien erfolgt auf alleinige Gefahr und auf Kosten des Einreichers. Das Einsenden von Vorführmedien auf Festplatte/Stick/BluRay aus nicht-EU-Ländern muss auf der Verpackung mit der Zollerklärung „Nur für kulturelle Zwecke, Sendung hat keinen Handelswert“ versehen sein. Kosten, die dem Veranstalter aufgrund falscher Deklaration entstehen, werden dem Einreicher in Rechnung gestellt. Wiedereinfuhrpapiere sind ggf. beim zuständigen Zollamt zu beantragen und der Einsendung beizulegen.

Das gesamte eingereichte Material verbleibt beim Veranstalter. Eine Rücksendung der Vorführmedien erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch (Angabe der Rücksendeadresse im Online-Einreichformular). Die Vorführmedien sind bis Ende des Festivals allein mit ihrem Materialwert versichert. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.

 

3. Nutzung und Rechte

3.1. Festivalnutzung
Die Einreichung ist verbindlich. Ein eingereichter Film darf nicht zurückgezogen werden.

Der Einreicher eines Films erklärt, dass er zur Einreichung des Films befugt ist und stellt diesen dem Veranstalter unentgeltlich für öffentliche Vorführungen zur Verfügung.

3.2. Nutzung für Öffentlichkeitsarbeit
Der Einreicher bestätigt, dass bis zu drei Minuten des eingereichten Films sowie alle eingereichten Fotografien und Filmbilder für die Öffentlichkeitsarbeit vom Veranstalter unter Urheberangabe genutzt werden dürfen. Dies bezieht sich auf die Nutzung in allen Medien (z.B. Festivalprogramm, Print-, Rundfunk-, Fernseh- und Onlinemedien). Nur der Nutzung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit kann teilweise oder vollständig widersprochen werden.

3.3. Nutzung für Bildungsprogramme und Sonderveranstaltungen
Bestandteil des Festivals ist auch ein Bildungsprogramm für Schulen sowie Sonderveranstaltungen, bei denen Filme des Festivalprogramms auch über den Festivalzeitraum hinaus vom Veranstalter gezeigt werden, um das Festival zu bewerben und neue Zuschauerkreise für das Naturfilmgenre zu begeistern. Diese Veranstaltungen sind, wie auch das Festival, nichtkommerziell. Der Veranstalter präsentiert außerdem herausragende Filme des Festivalprogramms in gekürzter Form im Rahmen eines „Best Of“ Tour-Programms. Mit der Einreichung erklärt der Einsender sein Einverständnis, dass sein Film, nach vorheriger Absprache, für diese Veranstaltungen genutzt werden darf.

3.4. Nutzungsrechte
Der Einreicher garantiert, über alle erforderlichen Rechte für Nutzungen gemäß Ziffer 3.1. sowie ggf. 3.2. und 3.3. der Teilnahmebedingungen zu verfügen und berechtigt zu sein, diese Nutzungsrechte zu übertragen. Er versichert ferner, dass durch diese Nutzungen keine Urheber- oder Leistungsschutzrechte oder Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt werden. Im Falle von Ansprüchen Dritter infolge einer Verletzung solcher Rechte, verpflichtet sich der Einreicher, den Veranstalter von daraus resultierenden Forderungen freizustellen. Dies beinhaltet auch erforderliche und angemessene Kosten einer Rechtsverteidigung.

3.5. Archiv
Der Einsender gibt mit seiner Einreichung sein Einverständnis zur Aufnahme seiner Produktion in das GREEN SCREEN Archiv.

3.5. Einverständnis
Mit der Einreichung erkennt der Einsender die vorstehenden Teilnahmebedingungen an.


Die Teilnahmebedingungen sind sowohl in deutscher wie in englischer Sprache erstellt. Im Zweifelsfall gilt die deutsche Fassung. Im Streitfall gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Eckernförde.

Sollten einzelne Regelungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder eine Regelungslücke bestehen, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bedingungen tritt eine Bestimmung, die dem Vertragszweck unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen am nächsten kommt.

Aufgrund der besseren Lesbarkeit werden personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt, beziehen sich aber auf Männer, Frauen und Diverse in gleicher Weise.

Stand: Dezember 2023

Teilnahmebedingungen 2024 (pdf)